Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 28.10.1996

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95   

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https://dejure.org/1996,7562
OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95 (https://dejure.org/1996,7562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.1996 - 2 U 149/95 (https://dejure.org/1996,7562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 1996 - 2 U 149/95 (https://dejure.org/1996,7562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Anwaltsblatt

    § 118 BRAGebO, § 3 PflVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1
    Anwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf spätere Prozeßgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1997, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90

    Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Zu diesen Fahrzeugen gehören aber auch solche, die eine geringere als die "übliche'' Bodenfreiheit aufweisen (BGH, NJW 1991, 2824, 2825).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 140/91

    Geltendmachung des Rabattverlustes durch Rückstufung in der Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Hingegen ist der Anspruch des Klägers auf Feststellung, daß die Beklagte ihm zum Ersatz seines Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung verpflichtet sei, im Umfang der die Beklagte treffenden Haftungsquote von 50 % begründet (BGHZ 44, 382, 385; BGH, NJW 1992, 1035 ).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Danach waren die Kosten des Verfahrens entsprechend dem jeweiligen Obsiegen und Unterliegen der Parteien unter Berücksichtigung der verschiedenen Streitwerte beider Instanzen verhältnismäßig zu teilen, wobei der Senat hinsichtlich des Streitwertes des Erledigungsantrages von den Kosten ausgegangen ist, die auf den für erledigterklärten Teil der Hauptsache entfallen (BGH, VersR 1993, 625, 626 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Hingegen ist der Anspruch des Klägers auf Feststellung, daß die Beklagte ihm zum Ersatz seines Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung verpflichtet sei, im Umfang der die Beklagte treffenden Haftungsquote von 50 % begründet (BGHZ 44, 382, 385; BGH, NJW 1992, 1035 ).
  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 125/69

    Architektenhaftung - Schadensausgleich - Bauaufsicht - Unglück auf Baustelle -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Die Beklagte traf die Verpflichtung, während der Dauer der von ihr durchgeführten Straßenbauarbeiten den Baustellenbereich mit zumutbaren Mitteln so zu sichern, daß Gefahren von Dritten ferngehalten wurden (BGH, NJW 1971, 752, 753; Palandt/Heinrichs, 55. Aufl., § 823 BGB , Rdn. 76).
  • OLG München, 07.11.1988 - 11 W 2840/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Haftpflichtversicherung als Gegner des Geschädigten anzusehen ist, dessen Begehren sich also gegen zwei verschiedene Personen richtet (Gerold/Schmidt/Madert, a.a.O.; OLG München, Anwaltsblatt 1990, 325; LG Frankfurt/M., JB 1982, 873).
  • KG, 22.03.1976 - 12 U 2019/75

    Verkehrssicherungspflicht; Kanaldeckel; Herausragen; Straße; Betriebserlaubnis;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Unter diesen Umständen erscheint es gerechtfertigt, die Beklagte für den Unfallschaden des Klägers nur zur Hälfte haften zu lassen und den Kläger zur anderen Hälfte an der Schadenstragung zu beteiligen (vgl. auch KG, OLGZ 1976, 452, 455).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 28.10.1996 - 2 T 667/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4893
LG Koblenz, 28.10.1996 - 2 T 667/96 (https://dejure.org/1996,4893)
LG Koblenz, Entscheidung vom 28.10.1996 - 2 T 667/96 (https://dejure.org/1996,4893)
LG Koblenz, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 2 T 667/96 (https://dejure.org/1996,4893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 512
  • FamRZ 1997, 953
  • AnwBl 1997, 45
  • Rpfleger 1997, 118
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 06.08.1968 - VII B 120/67

    Erledigung des Rechtsstreits - Mitwirken des Bevollmächtigten - Wesentlicher

    Auszug aus LG Koblenz, 28.10.1996 - 2 T 667/96
    So kann etwa der Rechtsanwalt über die reine Widerspruchsbegründung hinausgehenden Verhandlungen mit der Behörde oder Aufsichtsbehörde führen (vergl. BfH NJW 1969, 344 = JurBüro 69, 134; Gerold/von Eicken, BRAGO, § 24 Rdnr. 7) oder er kann auf seinen Auftraggeber einwirken, daß eine bestimmte teilweise nachgebende Entscheidung der Behörde akzeptiert wird (vergl. den Fall OVG Lüneburg, Anwaltsblatt 183, 282).
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